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Handelsregister - Eintragung als Einzelkauffrau und Einzelkaufmann

Berlin 99057001060003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060003

Leistungsbezeichnung

Handelsregister - Eintragung als Einzelkauffrau und Einzelkaufmann

Leistungsbezeichnung II

Handelsregister - Eintragung als Einzelkauffrau und Einzelkaufmann

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einzelkaufmann (Schlagwort), Einzelkauffrau (Schlagwort), e.K. (Schlagwort), e.Kfr. (Schlagwort), e.Kfm. (Schlagwort), Handelsgewerbe (Schlagwort), Eintragung (Schlagwort), Unternehmen (Schlagwort), Betrieb (Schlagwort), Handelsregister (Schlagwort), Inhaberin (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie ein Handelsgewerbe als Einzelkauffrau oder Einzelkaufmann betreiben, sind Sie verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Betreiben Sie nur ein Kleingewerbe, haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die Unterscheidung richtet sich nach dem Umfang des Betriebes. Hinweise hierfür sind z.B. eine kaufmännische Buchführung, die Beschäftigung von mehreren Arbeitnehmern und höhere Umsatzzahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Das Handelsregistergericht wird nur aufgrund einer Anmeldung (Eintragungsantrag) tätig.
    Die Anmeldung muss enthalten:
    • Firma (Name des Unternehmens)
    • Sitz: Berlin
    • Geschäftsanschrift in Berlin
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort der Inhaberin oder des Inhabers
    • Unternehmensgegenstand (Betätigungsfeld des Unternehmens)

Voraussetzungen

  • Notariell beglaubigte Form
    Ihre Unterschrift unter der Anmeldung müssen Sie beglaubigen lassen. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
  • Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
    Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) wird durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.

Kosten

  • 70,00 Euro: Für die Ersteintragung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
  • Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Gebühren für die Eintragung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden