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Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen

Berlin 99046062080002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046062080002

Leistungsbezeichnung

Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sachverständige - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sachverständiger (Schlagwort), Entschädigung (Schlagwort), Vergütung (Schlagwort), Fahrtkosten (Schlagwort), Aufwandsentschädigung (Schlagwort), Honorar (Schlagwort), Gutachten (Schlagwort), Gutachterin (Schlagwort), JVEG (Schlagwort), Aufwendungen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sachverständige, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
  • des Amtsgerichts Tiergarten,
  • des Landgerichts Berlin,
  • des Kammergerichts,
  • der Staatsanwaltschaft Berlin,
  • der Amtsanwaltschaft Berlin
für das Gericht oder die Ermittlungsbehörde tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen,
  • Fahrtkostenersatz,
  • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sachverständigenvergütung
    (unter "Formulare")
  • Auszahlungsauftrag (Original und eine Durchschrift)
    • Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
    • Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses „Auszahlungsauftrages“ zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten „Antrag auf Sachverständigenvergütung“ zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Rechnung zum schriftlichen Gutachten
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

Voraussetzungen

  • Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
    Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
    Die Frist beginnt:
    • bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und
    • im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
    • Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare