Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (Einzelgenehmigung)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Einzelgenehmigung (Schlagwort), Bauartgenehmigung (Schlagwort), Fahrzeugteile (Schlagwort), Vorführung (Schlagwort), Kfz (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Erteilung einer Einzelgenehmigung für Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
- Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr über die Prüfung eines Fahrzeugteils nach § 22a StVZO
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 10,50 EUR je Genehmigung.