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Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung

Berlin 99046059061000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046059061000

Leistungsbezeichnung

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung

Leistungsbezeichnung II

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pfleger (Schlagwort), Pflegschaft (Schlagwort), gesetzlicher Vertreter (Schlagwort), Nacherbenvermerk (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn bei Angelegenheiten, die zu regeln sind, Beteiligte unbekannt sind, kann das Gericht für die unbekannten beteiligten Personen einen Vertreter oder eine Vertreterin (Pfleger/Pflegerin) bestellen. Das ist häufig erforderlich, wenn im Grundbuch ein Nacherbenvermerk eingetragen ist und die Nacherben unbekannt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen.
  • Begründung
    Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben.
  • Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.

Voraussetzungen

  • Unbekannte beteiligte Person
    Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist.
  • Fürsorgebedürfnis
    Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.

Kosten

Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden