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Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz

Berlin 99066002058003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99066002058003

Leistungsbezeichnung

Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz

Leistungsbezeichnung II

Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Insolvenz (Schlagwort), Konkurs (Schlagwort), Schuldenschnitt (Schlagwort), Entschuldung (Schlagwort), Verbraucherinsolvenz (Schlagwort), Privatinsolvenz (Schlagwort), Restschuldbefreiung (Schlagwort), Überschuldung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
  • nicht selbständig tätig sind oder
  • selbständig waren und aus der Selbständigkeit keine offenen Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern und überschaubare Vermögensverhältnisse (weniger als 20 Gläubiger) haben.
Entschuldung bedeutet, die Schulden im Verfahren soweit als möglich zu begleichen und sich von dem Rest durch gerichtliche Entscheidung zu befreien.

Wenn Sie die Verbraucherinsolvenz beantragen wollen, lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen geeigneten Person unterstützen (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (zwingend zu benutzen)
  • Antrag auf Bewilligung von Kostenstundung (bei Bedarf)

Voraussetzungen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
    (unter "Formulare")
  • außergerichtlicher Einigungsversuch
    Nehmen Sie bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs zwingend die Hilfe einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatung) in Anspruch. Der Nachweis über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.
  • Abtretungserklärung
    Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärung.
  • sonstige notwendige Erklärungen
    Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärungen.

Kosten

Gebühren und Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich nach der Insolvenzmasse. Im Falle der Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden