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Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Berlin 99046055000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046055000000

Leistungsbezeichnung

Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Leistungsbezeichnung II

Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vollstreckungserinnerung (Schlagwort), Rechtsbehelf (Schlagwort), Rechtsmittel (Schlagwort), Gerichtsvollzieherbeschwerde (Schlagwort), Aufhebung (Schlagwort), Pfändung (Schlagwort), Zwangsvollstreckung (Schlagwort), Erinnerung (Schlagwort), Art und Weise (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sind Sie mit der Art und Weise, wie eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, nicht einverstanden, können Sie mit der Vollstreckungserinnerung überprüfen lassen, ob die Gerichtsvollzieherin, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht bei der Durchführung der Vollstreckung die Vorschriften beachtet hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechtsbehelf in Schriftform
    Sie müssen die Vollstreckungserinnerung schriftlich einreichen und begründen.
  • Nachweise zur Vollstreckungsmaßnahme
    Solche Nachweise können zum Beispiel sein:
    • Schreiben/Ladung/Protokoll der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
    • Ausfertigung/Kopie der angegriffenen Maßnahme des Vollstreckungsgerichts

Voraussetzungen

  • Eine Vollstreckungsmaßnahme findet statt
    Sie sind von einer Maßnahme der Gerichtsvollzieherin, des Gerichtsvollziehers oder des Vollstreckungsgerichts (z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Ladung zur Vermögensauskunft) betroffen. Die Maßnahme ist noch nicht beendet.
  • Es bestehen Einwendungen gegen die Art und Weise, wie eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie der Meinung sind, dass:
    • die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Auftrag der Gläubigerin oder des Gläubigers auszuführen, oder einen Gegenstand pfändet, der nach Ihrer Auffassung unpfändbar ist
    • das Vollstreckungsgericht beim Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gesetzliche Voraussetzungen nicht beachtet hat (z. B. fehlende örtliche Zuständigkeit)

Kosten

Das Verfahren ist gebührenfrei.
Für Zustellung und Kopien können Kosten entstehen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden