Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Pflanzenschutzmittel - Anzeige zum Handel

Berlin 99093022000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093022000000

Leistungsbezeichnung

Pflanzenschutzmittel - Anzeige zum Handel

Leistungsbezeichnung II

Pflanzenschutzmittel - Anzeige zum Handel

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anzeigepflicht (Schlagwort), Anzeige (Schlagwort), Pflanzenschutz (Schlagwort), Pflanzenschutzmittel (Schlagwort), Handel mit Pflanzenschutzmitteln (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer gewerblich mit Pflanzenschutzmittel handelt, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde anzuzeigen.
Beispiel: Ist Ihr Betriebssitz in Berlin, Sie sind aber auch im Land Brandenburg tätig, muss dies neben dem Pflanzenschutzamt Berlin auch dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht gilt, wenn Sie Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in Verkehr bringen, zu gewerblichen Zwecken einführen oder innerhalb der Europäischen Union mit Pflanzenschutzmitteln handeln.
Im Falle der Einfuhr muss die Anzeige bei der Behörde erfolgen, die für die Niederlassung des Verfügungsberechtigten zuständig ist. Hierbei müssen Name, Anschrift und Telekommunikationsdaten des Verfügungsberechtigten angegeben werden.
Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Änderungen an den angezeigten Verhältnissen, insbesondere der Wechsel von Mitarbeitenden, ist dem Pflanzenschutzamt Berlin unaufgefordert mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag: Formular
    Vollständig ausgefülltes Formular. Füllen Sie das Formular nach Möglichkeit am Computer aus und senden es unterschrieben an das Pflanzenschutzamt Berlin.
    Bitte beachten Sie auch unten stehende Ausfüllhilfe

Voraussetzungen

  • Gültiger Sachkundenachweis
    Mit Pflanzenschutzmitteln handeln dürfen nur Personen, die über einen gültigen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln verfügen. Die Registriernummer des Sachkundenachweises ist auf dem Formular einzutragen.
    Wenn Sie noch keinen Sachkundenachweis beantragt haben, müssen Sie dies bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Pflanzenschutzdienst tun. Nähere Hinweise finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.
    Personen, die Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit in Verkehr bringen, müssen sachkundig sein, ein Anzeigeverfahren ist aber nicht erforderlich.

Kosten

25,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden