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Pflanzenschutzmittel - Anzeige Beratung und Anwendung

Berlin 99093023000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093023000000

Leistungsbezeichnung

Pflanzenschutzmittel - Anzeige Beratung und Anwendung

Leistungsbezeichnung II

Pflanzenschutzmittel - Anzeige Beratung und Anwendung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anzeige bei Beratung und Anwendung (Schlagwort), Beratungsleistung (Schlagwort), Einheitlicher Ansprechpartner (Schlagwort), Anzeigepflicht (Schlagwort), Kulturpflanzen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie
  • Pflanzenschutzmittel für andere anwenden (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe)

oder

  • Andere zu gewerblichen/beruflichen Zwecken über den Pflanzenschutz beraten wollen, müssen Sie diese Tätigkeit bei der für den Betriebssitz und bei der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde anzeigen.
BEISPIEL: Ist Ihr Betriebssitz in Berlin, Sie sind aber auch im Land Brandenburg tätig, muss dies dem Pflanzenschutzamt Berlin und dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg angezeigt werden.

Auch Beratungstätigkeiten, die zum Beispiel nur auf den Einsatz von Nützlingen abzielen (unabhängig von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln), müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Anzeige muss jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Änderungen an den angezeigten Verhältnissen, insbesondere den Wechsel von Mitarbeitenden, müssen dem Pflanzenschutzamt Berlin unverzüglich mitgeteilt werden.
Liegen die erforderlichen Unterlagen vollständig vor, werden Ihnen eine Bescheinigung über die Anzeige und ein Gebührenbescheid (Rechnung) zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag: Formular
    Füllen Sie das Formular nach Möglichkeit am Computer aus und senden es unterschrieben an das Pflanzenschutzamt.
    Bitte beachten sie unten stehende Ausfüllhilfe.

Voraussetzungen

  • Gültiger Sachkundenachweis
    Pflanzenschutzmittel anwenden oder zum Pflanzenschutz beraten dürfen nur Personen, die über einen gültigen Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Beratung zum Pflanzenschutz verfügen.
    Die Registriernummer des Sachkundenachweises ist auf dem Formular einzutragen.

    HINWEIS: Wenn Sie noch keinen Sachkundenachweis beantragt haben, müssen Sie dies bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Pflanzenschutzdienst tun. Nähere Hinweise finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung Pflanzenschutz-Sachkundenachweis.

Kosten

25,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden