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Schöffinnen und Schöffen - Entschädigung beantragen

Berlin 99046048000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046048000000

Leistungsbezeichnung

Schöffinnen und Schöffen - Entschädigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schöffinnen und Schöffen - Entschädigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ehrenamt (Schlagwort), Laienrichter (Schlagwort), Ehrenamtlicher (Schlagwort), ehrenamtlich (Schlagwort), Richterin (Schlagwort), Schöffe (Schlagwort), Schöffin (Schlagwort), Verdienstausfall (Schlagwort), Fahrtkosten (Schlagwort), Entschädigung (Schlagwort), Vergütung (Schlagwort), Aufwandsentschädigung (Schlagwort), Kostenerstattung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Schöffinnen und Schöffen, die für das Amtsgericht Tiergarten oder das Landgericht Berlin (Strafsachen) tätig sind, können für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Schöffentätigkeit entschädigt werden. Die Entschädigung erhalten Sie nur auf Antrag.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Entschädigung von Schöffinen und Schöffen
    (unter "Formulare")
    • Das Antragsformular erhalten Sie bereits als Anlage zur Ihrer Jahresladung und nochmals zusammen mit der Terminerinnerung.
  • Auszahlungsauftrag aus dem Termin
    Fügen Sie Ihrem Antrag bitte den von der Richterin oder dem Richter unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 177) bei. Original und Durchschrift des "Auszahlungsauftrages" erhalten Sie am Schluss der Verhandlung.
  • Verdienstausfallbescheinigung
    Ist Ihnen Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Den Vordruck für eine Verdienstausfallbescheinigung erhalten Sie als Anlage zu Ihrer Jahresladung und nochmals zusammen mit der Terminserinnerung.
  • Nachweis der Selbstständigkeit
    Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbständigkeit (z. B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Glaubhaftmachung der freiberuflichen Tätigkeit
    Sie sind freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie außerdem bitte Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
  • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
    Entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen und Unterlagen (z. B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen von Flugtickets, Übernachtungskosten) nach.

Voraussetzungen

  • Auszahlungsauftrag
    Die Richterin oder der Richter bescheinigt nach der Verhandlung Ihre Schöffentätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Entschädigung an.
  • Frist
    Den Antrag können Sie bis spätestens drei Monate nach Beendigung Ihrer laufenden Amtsperiode stellen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden