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Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung

Berlin 99043009060000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043009060000

Leistungsbezeichnung

Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Grundbuch - Grundpfandrechte-Eintragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Darlehen (Schlagwort), Grundschuld (Schlagwort), Hypothek (Schlagwort), Kredit (Schlagwort), Sicherungsvertrag (Schlagwort), Bank (Schlagwort), Schulden (Schlagwort), Immobilien (Schlagwort), Haus (Schlagwort), Wohnungseigentum (Schlagwort), Pfandrecht (Schlagwort), Versteigerung (Schlagwort), Sicherheit (Schlagwort), Eigentumswohnung (Schlagwort), Erbbaurecht (Schlagwort), Bausparkasse (Schlagwort), Lebensversicherung (Schlagwort), Gläubigerin (Schlagwort), KfW (Schlagwort), Grundpfandrechte (Schlagwort), Eintragung (Schlagwort), Grundbuch (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

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Volltext

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger zur Absicherung der Kreditsumme Ihre Immobilie zum Pfand anbieten und zu ihren oder seinen Gunsten eine Hypothek oder eine Grundschuld (so genannte Grundpfandrechte) im Grundbuch eintragen lassen. Sollten Sie die Kreditforderung nicht zurückzahlen, kann die belastete Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung verwertet werden. Die Grundpfandrechte können auch als Briefrechte bestellt werden.
Achtung: Grundschuld- oder Hypothekenbriefe sind so genannte Inhaberpapiere. Jeder Besitzer kann über das Grundpfandrecht verfügen, z.B. verpfänden, abtreten, löschen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    In der Regel stellt die bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar den Eintragungsantrag
  • Bewilligungserklärung
    Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung wird von einer Notarin oder einem Notar beurkundet.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren.
  • Voreintragung
    Zur Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.

Kosten

Volle Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts siehe Anlage 1 KV 14122, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

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Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

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Formulare

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