Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Pflanzenschutz - Sachkundenachweis beantragen

Berlin 99093017012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093017012000

Leistungsbezeichnung

Pflanzenschutz - Sachkundenachweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Pflanzenschutz - Sachkundenachweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Biozid (Schlagwort), Pestizid (Schlagwort), Pflanzenschutzmittel (Schlagwort), Sachkundenachweis (Schlagwort), Pflanzenschutz (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie benötigen einen gültigen Pflanzenschutz- Sachkundenachweis, wenn Sie
  • Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden,
  • gewerblich über den Pflanzenschutz beraten, (hierunter fällt beispielsweise auch die Beratung zum Einsatz von Nützlingen)
  • Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, oder
  • Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, (auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten , d. h. private Verkäufe über Internetplattformen)

Es gibt folgende Sachkundenachweise im Pflanzenschutz
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung über den Pflanzenschutz,
  • Abgabe (Verkauf) von Pflanzenschutzmitteln
Sie können je nach Abschluss und bescheinigten Ausbildungs- und Prüfungsinhalten eine oder beide Berechtigung/en erhalten.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie den Sachkundenachweis nach Abschluss Ihrer Ausbildung bei dem für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Pflanzenschutzdienst (in Berlin beim Pflanzenschutzamt). Einzelheiten zu den Ausbildungen finden Sie im Abschnitt „Voraussetzungen“.
  2. Nutzen Sie bitte das online Verfahren. Wenn Sie keine Möglichkeiten zur Nutzung des Online-Verfahrens haben, können Sie den Antrag auch schriftlich stellen.
  3. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden ein Bescheid und ein Gebührenbescheid (Rechnung) an die jeweils angegebene Anschrift versandt.
  4. Nach Zahlungseingang wird die Sachkundenachweiskarte an die Anschrift des Antragstellers/der Antragsteller*in gesandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
    • Wenn Sie den Antrag online ausfüllen, halten Sie bitte Ihre Unterlagen in den Dateiformaten PDF, JPG, PNG oder als ZIP bereit.
  • Zeugnisse und Nachweise
    Fügen Sie das Zeugnis des Berufs- oder Studienabschlusses oder der Fortbildung an, durch das Sie die Sachkunde erlangt haben.
  • Bescheinigung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
    Nur notwendig, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Ausbildung vermittelt und geprüft wurden, die nicht in der Liste der anerkannten Berufsabschlüsse enthalten ist.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildung
    Fügen Sie zusätzlich eine aktuelle, weniger als 3 Jahre alte Teilnahmebescheinigung an einer Fortbildungsmaßnahme bei, wenn zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und dem Datum der Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen.
  • Kostenübernahmeerklärung
    Werden die Gebühren vom Arbeitgeber oder einer anderen Stelle übernommen, fügen Sie bitte eine formlose Kostenübernahmeerklärung mit vollständiger Rechnungsanschrift der zahlenden Stelle bei.
  • ggf. Beglaubigte Übersetzung
    Bei Berufs- und Studienabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, wenn die Dokumente in einer Fremdsprache verfasst sind.

Voraussetzungen

  • Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung
    Sie haben eine Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung bestanden und haben dafür ein Zeugnis bekommen. Viele Ausbildungen im Berufsfeld Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau beinhalten bereits die erforderliche Sachkunde im Pflanzenschutz.
  • Anerkannter Berufsabschluss
    Sie haben einen anerkannten Berufsabschluss zum Beispiel als Gärtner/in, Florist/in, Landwirt/in oder Forstwirt/in.
  • Berufsausbildung oder Studium mit Bescheinigung der Sachkunde
    • Sie haben ein Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung oder eines Studiums
    • zusammen mit einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder der Prüfungsstelle, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten im Pflanzenschutz in der Ausbildung/im Studium vermittelt und geprüft wurden.
  • Sachkundenachweis aus dem EU-Ausland oder Bescheinigungen anderer Staaten über die Sachkunde im Pflanzenschutz
    Sie haben eine von der zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Staates ausgestellte Bescheinigung, die als Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt werden kann.
    • Wegen der besonderen Bedingungen erkundigen Sie sich bitte direkt beim Pflanzenschutzamt.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
    Der Antragsteller / die Antragstellerin muss die Inhalte der Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln verstehen und korrekt umsetzen können.
  • Fortbildung
    • Wenn Sie sachkundepflichtige Tätigkeit ausüben, müssen Sie im Abstand von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen. Diese Fortbildungen können bundesweit besucht werden, auch beim Pflanzenschutzamt Berlin.
    • Wenn Sie länger als drei Jahre keine Tätigkeit ausüben, für die ein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erforderlich ist, sind sie nicht fortbildungspflichtig. Erst vor der erneuten Aufnahme einer sachkundepflichtigen Tätigkeit müssen Sie dann an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen.
    • Wenn ihre Ausbildung länger als 3 Jahre zurückliegt, müssen Sie in den zurückliegenden 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilgenommen haben.

Kosten

25,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden