Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl

Berlin 11010006063900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010006063900

Leistungsbezeichnung

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

elektronischer Aufenthaltstitel (Schlagwort), eAT (Schlagwort), Sperrung (Schlagwort), Sperre (Schlagwort), Ensperrung (Schlagwort), Ausweis verloren (Schlagwort), Verlust (Schlagwort), Diebstahl (Schlagwort), Online-Ausweis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?

Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
  • Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
  • Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich).
  • Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion
  • Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
  • Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
  • Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) umgehend über die Sperrung.
Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen, müssen Sie für die Sperrung zur Ausländerbehörde kommen.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.)

Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen. Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.)

Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Die Neuausstellung des Zusatzblatts kann nur durch das Landesamt für Einwanderung erfolgen. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin über das Kontaktformular.)

Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen: Pass
    • Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr? Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde gehen, damit der eAT gesperrt werden kann.
    • Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.

Voraussetzungen

  • Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.

Kosten

  • keine: für die Sperrung der Online-Ausweisfunktion
  • 6,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Erwachsene
  • 3,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Minderjährige

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden