Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tierhaltung (Schlagwort), Nutztiere (Schlagwort), Registrierung (Schlagwort), Tiere (Schlagwort), Bienen (Schlagwort), Rinder (Schlagwort), Schweine (Schlagwort), Schafe (Schlagwort), Ziegen (Schlagwort), Einhufer (Schlagwort), Hühner (Schlagwort), Enten (Schlagwort), Gänse (Schlagwort), Fasane (Schlagwort), Perlhühner (Schlagwort), Rebhühner (Schlagwort), Tauben (Schlagwort), Truthühner (Schlagwort), Wachteln (Schlagwort), Laufvögel (Schlagwort), Vieh (Schlagwort), Viehhaltung (Schlagwort), Fische (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Tarifstelle 33020 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen (GesSozGebO) Vom 28. Juni 1988
- §26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203)
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.
- Anmeldung
Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt
- Tierschutz
Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein. - Nachbarschaft
Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. - Tierseuchenkasse
Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.