Baugenehmigung - Vorgangsauskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sachstandsauskunft in Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Nachträge in Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Verlängerungen von Baugenehmigungen (Schlagwort), Widerspruchsverfahren (Schlagwort), Baulastenverfahren (Schlagwort), Mängelanzeigen (Schlagwort), Brandschutzprüfungen (Schlagwort), Bürgeranfragen (Schlagwort), Auskunftsersuchen (Schlagwort), Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (Schlagwort), Genehmigungsfreistellung (Schlagwort), Nachträge zu Baugenehmigungen (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über das Auskunftsmodul des „Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ abzufragen.
Ihre Zugangsdaten sind:
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
Ihre Zugangsdaten sind:
- der zuständige Bezirk
- das Aktenzeichen
- die PIN
Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.
Da das eBG-Verfahren von allen Berliner Bauaufsichtsbehörden eingesetzt wird, funktioniert die elektronische Sachstandsauskunft für Verfahren in allen Berliner Bezirken.
Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:
- Baugenehmigungsverfahren
- vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung
- Nachträge zu Baugenehmigungen
- Verlängerungen von Baugenehmigungen
- Widerspruchsverfahren
- Baulastenverfahren
- Mängelanzeigen
- Brandschutzprüfungen
- Bürgeranfragen
- Zugangsdaten
Für das Login werden der zuständige Bezirk, das Aktenzeichen und eine PIN benötigt. Aktenzeichen und Pin werden von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Antrag/Anliegen verschickt.
- Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Die Antragsteller herhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.