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Gerichtsverhandlungen - Teilnahme von Schulklassen

Berlin 99046046000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046046000000

Leistungsbezeichnung

Gerichtsverhandlungen - Teilnahme von Schulklassen

Leistungsbezeichnung II

Gerichtsverhandlungen - Teilnahme von Schulklassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

öffentliche Verhandlung (Schlagwort), Schulklassen im Gericht (Schlagwort), Schulklassen (Schlagwort), Gerichtsverhandlungen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Schulklassen und Berufsschulklassen können Gerichtsverhandlungen in Straf- und Bußgeldsachen besuchen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis oder Führerschein

Voraussetzungen

  • Planung des Besuchs, Anmeldung
    Beachten Sie bitte, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist. Aus organisatorischen Gründen stehen Dienstage und Donnerstage als Besuchstage nicht zur Auswahl.
    Bitte rufen Sie mindestens 2 Wochen vor dem angedachten Termin beim Amtsgericht Tiergarten an. Um die Terminvereinbarung zu erleichtern, sollten Sie möglichst noch zwei oder drei alternative Termine bereithalten.
    Der Treffpunkt am Besuchstag wird Ihnen bei der Anmeldung bekannt gegeben. Den Verhandlungssaal erfahren Sie vor Ort.
  • Aufsichtsperson und Gruppengröße
    Jede Klasse (maximal 20 Schülerinnen und Schüler) muss von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Besteht eine Klasse aus mehr als 20 Schülerinnen und Schülern, so ist eine weitere erwachsene Aufsichtsperson erforderlich, da die Klasse aus Platzgründen auf verschiedene Verhandlungen aufgeteilt werden muss.
  • Einlass: Treffpunkt und Uhrzeit
    Die Klasse muss sich mindestens 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn am Treffpunkt einfinden, da es durch die Einlasskontrollen zu längeren Wartezeiten kommen kann.
  • Einlass: Sicherheitsmaßnahmen
    Jede Person wird beim Betreten des Hauses kontrolliert. Die Kontrollen dienen zur Identitätsfeststellung. Aus diesem Grund muss jede Person beim Einlass in das Gebäude einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
  • Beachten Sie bitte:
    • Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden. Verboten sind insbesondere Werkzeuge, Scheren, Messer, Schusswaffen, Glas- und Gasflaschen, Gassprays, Wecker, CD- und MP3-Player, Dosen, Luftpumpen, Trillerpfeifen und Radios.
    • Die Mitnahme von Handys jeglicher Art ist gestattet. Es ist aber verboten, diese im Verhandlungssaal zu benutzen.
    • Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz wird Strafanzeige erstattet.

Kosten

Gebührenfrei

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden