Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
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Begriffe im Kontext
Niederlassungserlaubnis (Schlagwort), unbefristet (Schlagwort), Blaue Karte EU (Schlagwort), Beschäftigung (Schlagwort), Fachkräfte (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)
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Sie haben mindestens 27 Monate eine Beschäftigung ausgeübt, mit der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU (siehe „Weiterführende Informationen“) erfüllt wurden? Und Sie üben weiterhin eine solche Beschäftigung aus und verfügen über einfache Deutsch-Kenntnisse?
Dann wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen, verkürzt sich die Frist auf 21 Monate Beschäftigung.
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Dann wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen, verkürzt sich die Frist auf 21 Monate Beschäftigung.
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Nutzen Sie bitte zuerst den Quick-Check (unter „Jetzt online erledigen“). Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien (PDF-Format), um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente im PDF-Format bereit. Je nach individueller Situation können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der hohen Zahl an Anträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
- Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen im Original mit.
- Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (mit Quick-Check)
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
- Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von den Datenseiten Ihres Passes (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person) benötigt. - Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
- Nachweise über Ihre Beschäftigung
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
- Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel brauchen.
- Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
Bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag (ohne Hausordnung und andere Anlagen)
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
- Grundbuchauszug Dritte Abteilung
- Kosten des monatlichen Hausgeldes
- Eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
- Altersvorsorge
- Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
- Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss
Zeugnisse, Urkunden - Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
- Sprachzertifikat mit einem Gesamtergebnis A 1 des GER (bei mindestens 27 Monaten Beschäftigung) oder B 1 des GER (bei mindestens 21 Monaten Beschäftigung) oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom,
- Sprachstandszeugnis über mindestens das Sprachniveau A 1 des GER (nur bei mindestens 27 Monaten Beschäftigung ausreichend),
- Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs,
- mindestens 4 Jahre Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) und im letzten Schulzeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“,
- Versetzung in die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden deutschen Schule,
- Erwerb der Berufsbildungsreife oder eines gleichwertigen Bildungsstands oder Schulabschluss einer allgemeinbildenden Schule,
- erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen qualifizierten Berufsausbildung,
- erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule oder
- deutschsprachiger Doktortitel (Promotion) einer deutschen Hochschule
- Nachweise über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
- Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs,
- Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Orientierungskurs,
- Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen „Test Leben in Deutschland“,
- Zertifikat über den erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstest,
- mindestens 4 Jahre Besuch einer deutschen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) und im letzten Schulzeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens „ausreichend“,
- Versetzung in die zehnte Klasse einer allgemeinbildenden deutschen Schule,
- Erwerb der deutschen Berufsbildungsreife oder eines gleichwertigen Bildungsstands oder Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule,
- erfolgreicher Abschluss einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung oder Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung im Bundesgebiet für mindestens ein Jahr,
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule,
- Erhalt eines deutschsprachigen Doktortitels (Promotion) einer deutschen Hochschule oder
- Erhalt einer staatlichen Zulassung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung (Approbation)
- Mindestens 27 Monate Beschäftigung bei einfachen Deutsch-Kenntnissen
- Sie haben mindestens 27 Monate mit einer Blauen Karte EU oder einem anderen Aufenthaltstitel eine Beschäftigung im Sinne des § 18g Aufenthaltsgesetz (Blaue Karte EU, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) ausgeübt.
- Dann müssen Sie über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
- Mindestens 21 Monate Beschäftigung bei ausreichenden Deutsch-Kenntnissen
- Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die erforderliche Beschäftigungsdauer. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausgeübt haben, mit der die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllt wurden.
- Ausreichende Deutsch-Kenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
- Sie arbeiten weiterhin in einem Job, der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllt
- Altersvorsorge
Für die Dauer der Beschäftigung (27 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung. - Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer engen Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder) ist gesichert. Sie dürfen keine Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe) oder einen Anspruch darauf haben.
- Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft kann auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners ergänzend berücksichtigt werden.
- Ausreichende Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt. - Sie haben keine Vorstrafen oder ein offenes Ermittlungsverfahren
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
- Während ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, darf Ihr Antrag auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht bearbeitet werden.
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
Vom Vorliegen der Grundkenntnisse wird insbesondere dann ausgegangen, wenn
- ein Integrationskurs oder der Orientierungskurs „Leben in Deutschland“ erfolgreich abgeschlossen wurde,
- im Bundesgebiet ein schulischer oder beruflicher Bildungsabschluss erworben wurde oder
- für mindestens ein Jahr eine schulische oder berufliche Ausbildung im Bundesgebiet absolviert wurde.
- Ausreichender Wohnraum
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. - Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. - Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
- 56,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 56,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 11,40 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 11,40 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 18,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 18,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels.
Nach der Vorsprache dauert es 4 Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Nach der Vorsprache dauert es 4 Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.