Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen
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Begriffe im Kontext
Taxikonto (Schlagwort), Taxikosten (Schlagwort), Quittungen (Schlagwort), Sonderfahrdienst (Schlagwort), Merkzeichen T (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Fahrdienst (Schlagwort), SFD (Schlagwort), WirMobil (Schlagwort), Inklusionstaxi (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Haben Sie eine Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst, können Sie Kosten für Fahrten mit einem Taxi (mit Konzession) in Berlin erstattet bekommen. Dazu gehören auch Fahrten mit den barrierefreien Inklusionstaxis.
- Antrag auf Rückerstattung von Taxiquittungen
Stellen Sie den Antrag bitte schriftlich. - Taxi-Quittungen im Original
Achten Sie darauf, dass weder das Datum noch der zu zahlende Betrag verbessert, überschrieben oder mit verschiedenen Stiften quittiert wurden, da diese sonst nicht anerkannt und erstattet werden können. Quittungen für Taxifahrten werden vom Versorgungsamt anerkannt, wenn sie folgende Angaben enthalten:
- Namen und Anschrift des Unternehmers mit Genehmigungsnummer (Stempel)
- Fahrstrecke (Start- und Zielangabe)
- Beförderungsentgelt/ Steuersatz
- Datum der Fahrt
- Unterschrift des Fahrers
- Berechtigten-Nummer für die Teilnahme am Sonderfahrdienst
Sie müssen berechtigt sein, den Berliner Sonderfahrdienst zu nutzen und eine Berechtigten-Nummer haben. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Das Merkzeichen "T" erhalten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis). - Lassen Sie sich eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten ausstellen.
Monatlich können maximal bis zu 125,00 Euro für eingereichte Taxiquittungen erstattet werden.
- bei voller Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 40,00 Euro abgezogen
- bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 20,00 Euro abgezogen