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Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen

Berlin 99015017147000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015017147000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehinderung - Taxiquittungen für Sonderfahrdienst einreichen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Taxikonto (Schlagwort), Taxikosten (Schlagwort), Quittungen (Schlagwort), Sonderfahrdienst (Schlagwort), Merkzeichen T (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Fahrdienst (Schlagwort), SFD (Schlagwort), WirMobil (Schlagwort), Inklusionstaxi (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Haben Sie eine Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst, können Sie Kosten für Fahrten mit einem Taxi (mit Konzession) in Berlin erstattet bekommen. Dazu gehören auch Fahrten mit den barrierefreien Inklusionstaxis.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Rückerstattung von Taxiquittungen
    Stellen Sie den Antrag bitte schriftlich.
  • Taxi-Quittungen im Original
    Achten Sie darauf, dass weder das Datum noch der zu zahlende Betrag verbessert, überschrieben oder mit verschiedenen Stiften quittiert wurden, da diese sonst nicht anerkannt und erstattet werden können. Quittungen für Taxifahrten werden vom Versorgungsamt anerkannt, wenn sie folgende Angaben enthalten:
    • Namen und Anschrift des Unternehmers mit Genehmigungsnummer (Stempel)
    • Fahrstrecke (Start- und Zielangabe)
    • Beförderungsentgelt/ Steuersatz
    • Datum der Fahrt
    • Unterschrift des Fahrers

Voraussetzungen

  • Berechtigten-Nummer für die Teilnahme am Sonderfahrdienst
    Sie müssen berechtigt sein, den Berliner Sonderfahrdienst zu nutzen und eine Berechtigten-Nummer haben. Dafür beantragen Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen "T" (Teilnahme am Sonderfahrdienst). Das Merkzeichen "T" erhalten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis).
  • Lassen Sie sich eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten ausstellen.

Kosten

Monatlich können maximal bis zu 125,00 Euro für eingereichte Taxiquittungen erstattet werden.
  • bei voller Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 40,00 Euro abgezogen
  • bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine Pauschale von 20,00 Euro abgezogen

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

15 Werktage

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden