Straßenschäden an Autobahnen oder Bundesstraßen ohne Randbebauung melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Straßenschäden (Schlagwort), Autobahnen (Schlagwort), Schlaglöcher (Schlagwort), Schlaglochmelder (Schlagwort), Straßenschaden (Schlagwort), Autobahnauffahrt (Schlagwort), Bundesstraßen ohne Randbebauung (Schlagwort), Gefahrenstellen (Schlagwort), Autobahn GmbH (Schlagwort), Berliner Ring (Schlagwort), A 100 (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sollten Sie Gefahrenstellen bzw. Straßenschäden an Bundesautobahnen einschließlich Ein- und Ausfahrten oder an anbaufreien Bundesstraßen (Bundesstraßen ohne Randbebauung) bemerken, können Sie die Schäden der Autobahn GmbH des Bundes melden.
Für Schäden an den übrigen Berliner Straßen sind die Tiefbauämter der Bezirke verantwortlich.
Für Schäden an den übrigen Berliner Straßen sind die Tiefbauämter der Bezirke verantwortlich.
- Meldung der Gefahrenstelle bzw. des Schadens
Bitte melden Sie den Schaden per E-Mail der Autobahn GmbH des Bundes.