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Bauschutt (illegal) - Entsorgung

Berlin 11001004004907 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11001004004907

Leistungsbezeichnung

Bauschutt (illegal) - Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Bauschutt (illegal) - Entsorgung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bauschutt (Schlagwort), Ziegel (Schlagwort), Betonabfall (Schlagwort), Keramik (Schlagwort), Badewannen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die bei baulichen Maßnahmen anfallen. Zum Beispiel Beton- und Putzabfälle, Ziegel, Steine oder Fliesen.

Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Kosten

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden