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Autowrack (illegal) - Entsorgung

Berlin 11001004004909 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11001004004909

Leistungsbezeichnung

Autowrack (illegal) - Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Autowrack (illegal) - Entsorgung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Autowrack (Schlagwort), Altfahrzeuge (Schlagwort), KFZ-Abfall (Schlagwort), KFZ-Müll (Schlagwort), Schrott (Schlagwort), Autoschrott (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als Autowrack bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die nicht mehr fahrtüchtig sind und als Abfall einzustufen sind. Auch Autoteile zählen zu Autowracks.

Die Entsorgung von Autowracks (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Angaben (Anzeigender)

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Kosten

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden