Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Inhalt
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen personenbezogen - Kennzeichnung - personengebunden
Begriffe im Kontext
Schwerbehindertenparkplatz (Schlagwort), personenbezogener Parkplatz (Schlagwort), Parkausweis (Schlagwort), Kennzeichnung Behindertenparkplatz (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden. Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
- Formlos bei der zuständigen Behörde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
- EU-Parkausweis
- Kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
- In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt