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Bußgeldverfahren - Stundung und Ratenzahlung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Berlin 99089072000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089072000000

Leistungsbezeichnung

Bußgeldverfahren - Stundung und Ratenzahlung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbezeichnung II

Bußgeldverfahren - Stundung und Ratenzahlung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Stundung (Schlagwort), Ratenzahlung (Schlagwort), Abschlag (Schlagwort), Abschlagszahlung (Schlagwort), Abzahlung (Schlagwort), Rate (Schlagwort), Tilgung (Schlagwort), Schuldentilgung (Schlagwort), Teilzahlung (Schlagwort), Zahlungsaufschub (Schlagwort), Forderungsaufschub (Schlagwort), Zahlungsschwierigkeiten (Schlagwort), Zahlungsunfähigkeit (Schlagwort), Insolvenz (Schlagwort), Zahlungserleichterung (Schlagwort), Bußgeld (Schlagwort), Bußgeldverfahren (Schlagwort), verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden. Die Forderung ist dann in bestimmten Teilbeträgen oder vollständig zum fälligen Zeitpunkt zu zahlen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen glaubhaft gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zahlungserleichterungen
    Zahlungserleichterungen werden auf Ihren schriftlichen Antrag hin geprüft. Ein formloser Antrag ist zu Ihrem Termin mitzubringen oder kann schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) eingereicht/übersandt werden. Hierbei ist immer das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens anzugeben.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
    Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung sind Nachweise (z.B. Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Nachweise über weitere Zahlungsverpflichtungen…), aus denen die wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen, mitzubringen.

Voraussetzungen

  • Zahlungsunfähigkeit
    Bei rechtskräftigen, unanfechtbaren und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung, insoweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.
    • Für Verwarnungsgelder können Zahlungserleichterungen nicht gewährt werden.
    • Bei bereits bei dem Amtsgericht Tiergarten anhängigen Erzwingungshaftverfahren sind Anträge auf Zahlungserleichterungen dorthin zu richten.
    • Durch eine Beantragung von Stundung oder Ratenzahlung ist die Vollstreckung rechtskräftiger Forderungen nicht gehemmt. Erst mit der Genehmigung von Stundung oder Ratenzahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

30 Minuten

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden