Wilder Müll (illegal) - Entsorgung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fahrrad-Rahmen (Schlagwort), kaputtes Fahrrad (Schlagwort), herrenlose Fahrräder (Schlagwort), alte Fahrräder (Schlagwort), Müllkippe (Schlagwort), Fahrrad ohne Räder (Schlagwort), herrenlose Räder (Schlagwort), unerlaubte Entsorgung (Schlagwort), Müllabfuhr (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wilder Müll ist Restmüll der an Waldrändern, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten achtlos abgelegt wird.
Die Entsorgung von Wildem Müll erfolgt durch die BSR. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen. Die bezirkliche Zuständigkeit der Ordnungsämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
Die Entsorgung von Wildem Müll erfolgt durch die BSR. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen. Die bezirkliche Zuständigkeit der Ordnungsämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.
- Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)