Bioabfall (illegal) - Entsorgung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kompost (Schlagwort), Brennholz (Schlagwort), Kaminholz (Schlagwort), Rasenschnitt (Schlagwort), Grünabfallkompostierungsanlage (Schlagwort), Abfallbeseitigung (Schlagwort), Abfall (Schlagwort), Laub (Schlagwort), Kleingartenabfälle (Schlagwort), Grünabfall (Schlagwort), Kompostierung (Schlagwort), Entsorgung (Schlagwort), Müllabfuhr (Schlagwort), Komposthaufen (Schlagwort), beseitigen (Schlagwort), Kompostierungsanlage (Schlagwort), Gartenabfall (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bioabfälle werden in jedem Haushalt produziert. Hauptsächlich wandert der Bioabfall in die Biotonne, er kann aber auch privat gesammelt und kompostiert werden.
Die Entsorgung von Bioabfall (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Bioabfall (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
- Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)