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Bioabfall (illegal) - Entsorgung

Berlin 11001004004901 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11001004004901

Leistungsbezeichnung

Bioabfall (illegal) - Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Bioabfall (illegal) - Entsorgung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kompost (Schlagwort), Brennholz (Schlagwort), Kaminholz (Schlagwort), Rasenschnitt (Schlagwort), Grünabfallkompostierungsanlage (Schlagwort), Abfallbeseitigung (Schlagwort), Abfall (Schlagwort), Laub (Schlagwort), Kleingartenabfälle (Schlagwort), Grünabfall (Schlagwort), Kompostierung (Schlagwort), Entsorgung (Schlagwort), Müllabfuhr (Schlagwort), Komposthaufen (Schlagwort), beseitigen (Schlagwort), Kompostierungsanlage (Schlagwort), Gartenabfall (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bioabfälle werden in jedem Haushalt produziert. Hauptsächlich wandert der Bioabfall in die Biotonne, er kann aber auch privat gesammelt und kompostiert werden.

Die Entsorgung von Bioabfall (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Angaben (Anzeigender)

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Kosten

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden