Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund
Inhalt
Begriffe im Kontext
Listenhunde (Schlagwort), gefährliche (Schlagwort), Hunde (Schlagwort), Kampfhunde (Schlagwort), Haltungsanzeige (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.
- Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. - Sachkundenachweis
Es ist ein Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden. - Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maßhinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Dieser Nachweis kann nachgereicht werden. - Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. - Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung - Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
- Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. - Legale Herkunft
Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland gebracht worden sein. - Keine Gefährlichkeit
Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren auffallen. - Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.