Tiere - Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund
Inhalt
Begriffe im Kontext
Listenhunde (Schlagwort), gefährliche (Schlagwort), Hunde (Schlagwort), Kampfhunde (Schlagwort), Ummeldung (Schlagwort), Haltungsanzeige (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Hundehaltung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Änderung des Haltungsortes von Hunden der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
- Personalausweis
Der Personalausweis ist vorzulegen. - Sachkundenachweis
Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. - Negativzeugnis
Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. - Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden. - Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung - Antrag
Ein Antrag wird bei Vorstellung in der Behörde ausgehändigt.
- Dauerhafter Haltungsort
Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. - Vorstellung des Tieres
Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.
30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.