elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Elektronischer Aufenthaltstitel (Schlagwort), eAT (Schlagwort), Abholung (Schlagwort), eat (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Online-Ausweis (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei
- Pass oder Passersatz
- Bisheriger eAT
Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen. - Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Bestellung des eAT ist erfolgt
Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein. - Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person
Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.