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elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Berlin 99010006012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010006012000

Leistungsbezeichnung

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Leistungsbezeichnung II

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Ausgabe

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Elektronischer Aufenthaltstitel (Schlagwort), eAT (Schlagwort), Abholung (Schlagwort), eat (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Online-Ausweis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz
  • Bisheriger eAT
    Soweit vorhanden, ist der eAT zum bisherigen Aufenthaltstitel mitzubringen.
  • Vollmacht und Pass / Personalausweis des oder der Bevollmächtigten
    Der eAT kann durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Diese muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Voraussetzungen

  • Bestellung des eAT ist erfolgt
    Ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) muss positiv entschieden und der eAT bei der Bundesdruckerei bestellt worden sein.
  • Persönliche Abholung oder durch eine bevollmächtigte Person

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Ein eAT kann nach Herstellung und Lieferung durch die Bundesdruckerei sowie interner Überprüfung in der Regel nach ca. 4 - 5 Wochen ausgehändigt werden.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden