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Umsatzsteuer - Voranmeldung - Dauerfristverlängerung beantragen

Berlin 11102021241900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11102021241900

Leistungsbezeichnung

Umsatzsteuer - Voranmeldung - Dauerfristverlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuer - Voranmeldung - Dauerfristverlängerung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umsatzsteuer (Schlagwort), USt (Schlagwort), Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Schlagwort), Dauerfristverlängerung (Schlagwort), Sondervorauszahlung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Dauerfristverlängerung
Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann auf Antrag um einen Monat verlängert werden (§ 46 UStDV).

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/Die Anmeldung der Sondervorauszahlung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV).

Die Fristverlängerung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt. Ein gesonderter Bewilligungsbescheid wird nicht erteilt. Die Fristverlängerung gilt solange, bis der Unternehmer sie nicht mehr in Anspruch nehmen will oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft (§ 46 UStDV).

Höhe der Sondervorauszahlung
  • Wenn der Unternehmer zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, wird die Dauerfristverlängerung unter der Auflage erteilt, dass eine Sondervorauszahlung angemeldet und an das Finanzamt entrichtet wird. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres (ohne Anrechnung der für das Vorjahr geleisteten Sondervorauszahlung).
  • Unternehmer, die vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, können die Dauerfristverlängerung ohne Entrichtung einer Sondervorauszahlung in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Dauerfristverlängerung
    Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenübertragung zu übermitteln.

Voraussetzungen

  • Elektronische Übermittlung des Antrages auf Dauerfristverlängerung
  • Zustimmung des Finanzamts
    Ein gesonderter Bewilligungsbescheid wird nicht erteilt.
  • Entrichtung einer Sondervorauszahlung bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Frist für die Anmeldung und Entrichtung der Dauerfristverlängerung
    Die Sondervorauszahlung ist bis zum 10. des Monats anzumelden und zu entrichten, der auf den Monat folgt, für den die Fristverlängerung erstmalig gelten soll. Während ihrer Geltungsdauer ist die Sondervorauszahlung jeweils jährlich bis zum 10. Februar anzumelden und zu entrichten.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"

Kosten

Keine. Es ist eine Sondervorauszahlung bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu entrichten. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig.