Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz

Berlin 99079005026001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99079005026001

Leistungsbezeichnung

Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz

Leistungsbezeichnung II

Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

gleichgeschlechtliche Ehe (Schlagwort), eingetragene Partnerschaft (Schlagwort), Lebenspartnerschaft (Schlagwort), Urkunde (Schlagwort), Beurkundung (Schlagwort), Lebenspartnerschaftsregister (Schlagwort), Lebenspartnerschaftsurkunde (Schlagwort), Personenstandsurkunde (Schlagwort), Registereintrag (Schlagwort), Standesamt (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
    Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister
  • Geburtsurkunden beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
    Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland
  • Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
  • Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
    Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen (Nachweise zur Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
  • Hinweis:
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Voraussetzungen

  • Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet.
  • Wohnsitz im Ausland
    Die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen bzw. Antragsteller haben oder hatten niemals einen Inlandswohnsitz.
  • Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich
    Die Lebenspartnerschaft wird beurkundet, wenn die Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich festgestellt wurde.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder

Kosten

  • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
  • 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
  • 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
  • 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden