Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Inhalt
Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Lebenspartnerschaft - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Begriffe im Kontext
gleichgeschlechtliche Ehe (Schlagwort), eingetragene Partnerschaft (Schlagwort), Lebenspartnerschaft (Schlagwort), Urkunde (Schlagwort), Beurkundung (Schlagwort), Lebenspartnerschaftsregister (Schlagwort), Lebenspartnerschaftsurkunde (Schlagwort), Personenstandsurkunde (Schlagwort), Registereintrag (Schlagwort), Standesamt (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister - Geburtsurkunden beider Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland - Personalausweis oder Reisepass der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen
- Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften der Lebenspartner / Lebenspartnerinnen (Nachweise zur Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. - Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung. - Hinweis:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
- Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland begründet.
- Wohnsitz im Ausland
Die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen bzw. Antragsteller haben oder hatten niemals einen Inlandswohnsitz. - Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich
Die Lebenspartnerschaft wird beurkundet, wenn die Wirksamkeit für den deutschen Rechtsbereich festgestellt wurde. - Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder
- 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung