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Eheschließung im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Berlin 99059001019000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001019000

Leistungsbezeichnung

Eheschließung im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eheschließung im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heirat im Ausland (Schlagwort), Eheschließung (Schlagwort), Inlandswohnsitz (Schlagwort), Ehe (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Eheregister (Schlagwort), Erstbeurkundung (Schlagwort), Erstregistrierung (Schlagwort), Hochzeit (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (§ 34 PStG)
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
  • Heiratsurkunde
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister
  • Geburtsurkunden beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland
  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
    Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
  • Wohnsitz im Ausland
    Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Eltern und Kinder
  • Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.
    Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Kosten

  • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
  • 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
  • 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
Urkunden
  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden