Eheschließung im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen
Inhalt
Eheschließung im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen
Eheschließung im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen
Begriffe im Kontext
Heirat im Ausland (Schlagwort), Eheschließung (Schlagwort), Inlandswohnsitz (Schlagwort), Ehe (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Eheregister (Schlagwort), Erstbeurkundung (Schlagwort), Erstregistrierung (Schlagwort), Hochzeit (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
- Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (§ 34 PStG)
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post. - Heiratsurkunde
- aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister - Geburtsurkunden beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland - Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
- Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. - Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
- Wohnsitz im Ausland
Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz. - Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Eltern und Kinder - Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.
Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
- 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 12,00 Euro: Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
- Weitere Informationen zur Ehe und zum Ehefähigkeitszeugnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Kontaktformular Ehe (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Urkunden - Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen (Dienstleistung)