Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen
Inhalt
Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen
Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen
Begriffe im Kontext
Genehmigung zur Eheschließung (Schlagwort), Heiratserlaubnis (Schlagwort), Heiratsbescheinigung (Schlagwort), Ehefähigkeitszeugnis (Schlagwort), Deutsche im Ausland (Schlagwort), Heirat (Schlagwort), Ehe (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland, der nie im Inland wohnhaft oder gemeldet gewesen ist.
Hinweis: Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.
Hinweis: Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post. - Geburtsnachweise beider Eheschließenden
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - gegebenenfalls Familienstandsnachweis
- Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
- Der deutsche Eheschließende war nie im Inland wohnhaft oder gemeldet.
Sofern der deutsche Eheschließende jemals (auch als Kind) im Inland wohnhaft oder gemeldet war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem Standesamt des letzten inländischen Wohnortes. - Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.
Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
- 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
- 90,00 Euro: sofern ausländisches Recht zu beachten ist