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Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Berlin 99059002012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012002

Leistungsbezeichnung

Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Genehmigung zur Eheschließung (Schlagwort), Heiratserlaubnis (Schlagwort), Heiratsbescheinigung (Schlagwort), Ehefähigkeitszeugnis (Schlagwort), Deutsche im Ausland (Schlagwort), Heirat (Schlagwort), Ehe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland, der nie im Inland wohnhaft oder gemeldet gewesen ist.

Hinweis: Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses ist begrenzt auf sechs Monate ab dem Ausstellungstag.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
  • Geburtsnachweise beider Eheschließenden
  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden
    Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • gegebenenfalls Familienstandsnachweis
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.

Voraussetzungen

  • Der deutsche Eheschließende war nie im Inland wohnhaft oder gemeldet.
    Sofern der deutsche Eheschließende jemals (auch als Kind) im Inland wohnhaft oder gemeldet war, liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bei dem Standesamt des letzten inländischen Wohnortes.
  • Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.
    Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Kosten

  • 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses
  • 90,00 Euro: sofern ausländisches Recht zu beachten ist

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden