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Namensrechtliche Erklärung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

Berlin 99083005001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083005001000

Leistungsbezeichnung

Namensrechtliche Erklärung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

Leistungsbezeichnung II

Namensrechtliche Erklärung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Namensbescheinigung; Namensführung; Bescheinigung (Schlagwort), Ehe im Ausland (Schlagwort), Ehename (Schlagwort), Familienname (Schlagwort), Nachname (Schlagwort), Name (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Namensangleichung im Ausland ohne Inlandswohnsitz

Erforderliche Unterlagen

  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Voraussetzungen

  • wirksame Entgegennahme
    Eine Namenserklärung wurde beim Standesamt I in Berlin wirksam entgegengenommen.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
  • Anforderung von Bescheinigungen
    Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Kosten

  • 12,00 Euro: für die Bescheinigung
  • 6,00 Euro: für jede weitere Bescheinigung bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare