Namensrechtliche Erklärung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag
Inhalt
Namensrechtliche Erklärung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag
Namensrechtliche Erklärung - Bescheinigung über Namensführung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag
Begriffe im Kontext
Namensbescheinigung; Namensführung; Bescheinigung (Schlagwort), Ehe im Ausland (Schlagwort), Ehename (Schlagwort), Familienname (Schlagwort), Nachname (Schlagwort), Name (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensführung nach Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Namensangleichung im Ausland ohne Inlandswohnsitz
- Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
- wirksame Entgegennahme
Eine Namenserklärung wurde beim Standesamt I in Berlin wirksam entgegengenommen. - Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen. - Anforderung von Bescheinigungen
Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
- 12,00 Euro: für die Bescheinigung
- 6,00 Euro: für jede weitere Bescheinigung bei gleichzeitiger Ausstellung
- Geburtsurkundenanforderung
- Heiratsnachweisanforderung / Lebenspartnerschaftsnachweisanforderung
- Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.