Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Negativbescheinigung über nicht vorhandene Registereinträge

Berlin 99027008000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027008000000

Leistungsbezeichnung

Negativbescheinigung über nicht vorhandene Registereinträge

Leistungsbezeichnung II

Negativbescheinigung über nicht vorhandene Registereinträge

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nachweis über Geburt in ehemaligen deutschen Gebieten (Schlagwort), Nachweis über Geburt im ehemaligen deutschen Gebiet (Schlagwort), Negativbescheinigung (Schlagwort), Registereinträge (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ausstellung einer Bescheinigung bei Geburt, Ehe oder Sterbefall im Ausland oder den ehemaligen deutschen Gebieten über einen nicht vorhandenen Eintrag. Die betreffenden Register des ursprünglich zuständigen Standesamts in den ehemaligen deutschen Gebieten sind im Standesamt I in Berlin nicht vorhanden. Eine spätere Beurkundung / Registrierung ist weder im Standesamt I in Berlin noch in einem anderen deutschen Standesamt erfolgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Voraussetzungen

  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen.
  • Anforderung von Bescheinigungen
    Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Kosten

30,00 Euro: wegen Prüfung in der Register- und Urkundensammlung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare