Negativbescheinigung über nicht vorhandene Registereinträge
Inhalt
Begriffe im Kontext
Nachweis über Geburt in ehemaligen deutschen Gebieten (Schlagwort), Nachweis über Geburt im ehemaligen deutschen Gebiet (Schlagwort), Negativbescheinigung (Schlagwort), Registereinträge (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Ausstellung einer Bescheinigung bei Geburt, Ehe oder Sterbefall im Ausland oder den ehemaligen deutschen Gebieten über einen nicht vorhandenen Eintrag. Die betreffenden Register des ursprünglich zuständigen Standesamts in den ehemaligen deutschen Gebieten sind im Standesamt I in Berlin nicht vorhanden. Eine spätere Beurkundung / Registrierung ist weder im Standesamt I in Berlin noch in einem anderen deutschen Standesamt erfolgt.
- Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
- Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind die Person selbst, die Eltern, die Großeltern, Kinder oder Geschwister und Ehegatten oder Lebenspartner; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Bescheinigung glaubhaft machen. - Anforderung von Bescheinigungen
Bescheinigungen können bevorzugt über die Webformulare (siehe „Formulare“, unten), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
- Geburtsurkundenanforderung
- Heiratsnachweisanforderung
- Sterbenachweisanforderung
- Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.