Urkunden - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen beantragen
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Urkunden - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen beantragen
Urkunden - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen beantragen
Begriffe im Kontext
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Zum Nachweis eines Sterbefalls im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen können Sie eine Sterbeurkunde beantragen. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
- Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei Sterbefällen im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen
Der Antrag sollte bevorzugt online gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. - Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
- Beurkundung / Registrierung
Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin erfolgt. - Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind Ehegatten oder Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung