Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Urkunden - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen beantragen

Berlin 99101004012001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012001

Leistungsbezeichnung

Urkunden - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Urkunden - Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sterbeurkunde (Schlagwort), Tod im Ausland (Schlagwort), Sterbefall im Ausland (Schlagwort), Tod auf einem Schiff (Schlagwort), Sterbefall auf einem Schiff (Schlagwort), Tod eines Seemannes (Schlagwort), Sterbefall eines Seemannes (Schlagwort), Sterbefälle (Schlagwort), Seeschiff (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zum Nachweis eines Sterbefalls im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen können Sie eine Sterbeurkunde beantragen. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei Sterbefällen im Ausland oder auf deutschen Seeschiffen
    Der Antrag sollte bevorzugt online gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Voraussetzungen

  • Beurkundung / Registrierung
    Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin erfolgt.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind Ehegatten oder Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Kosten

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden