Urkunden - Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland beantragen
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Urkunden - Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland beantragen
Urkunden - Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland beantragen
Begriffe im Kontext
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Zum Nachweis der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
- Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnerschaft im Ausland
Der Antrag sollte bevorzugt online gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. - Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
- Beurkundung / Registrierung
Die Lebenspartnerschaft ist im Standesamt I in Berlin registriert. - Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind Lebenspartnerinnen und Lebenspartner; Vorfahren und Abkömmlinge der Lebenspartnerinnen / Lebenspartner; alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
- 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung