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Urkunden - Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen

Berlin 99059008026002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059008026002

Leistungsbezeichnung

Urkunden - Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen

Leistungsbezeichnung II

Urkunden - Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heiratsurkunde (Schlagwort), Ehenachweis (Schlagwort), Eheschließungsnachweis (Schlagwort), Heiratsnachweis (Schlagwort), Eheschließung im Ausland (Schlagwort), ehemaliges deutes Gebiet (Schlagwort), staatenlos (Schlagwort), Eheurkunde (Schlagwort), Ehe (Schlagwort), Urkunde (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zum Nachweis einer Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Eheukrunde beantragen. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland
    Der Antrag sollte bevorzugt online gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Voraussetzungen

  • Beurkundung / Registrierung
    Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin oder einem vom Standesamt I in Berlin verwalteten Standesamt in den ehemaligen deutschen Gebieten erfolgt.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge der Ehegatten; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Kosten

  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden