Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz
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Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz
Sterbefall ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger - Erstbeurkundung / Erstregistrierung - ohne Inlandswohnsitz
Begriffe im Kontext
Tod eines Soldaten im zweiten Weltkrieg (Schlagwort), Wehrmachtssoldat; Beurkundung (Schlagwort), Urkunde (Schlagwort), Sterbeurkunde (Schlagwort), Erstbeurkundung (Schlagwort), Erstregistrierung (Schlagwort), Nachbeurkundung (Schlagwort), Tod (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht oder diesen in personenstandsrechtlicher Hinsicht gleichgestellten Personen (Angehörige anderer militärähnlicher Verbände, der Polizei, des Arbeitsdienstes, und andere) aus Anlass des Zweiten Weltkrieges sind - sofern der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland liegt bzw. nicht bekannt ist - beim Standesamts I in Berlin zu beurkunden.
- Anzeigeverpflichtung
Der Sterbefall ist von der zuständigen Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) dem Standesamt I in Berlin anzuzeigen. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
- 12,00 Euro: Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung