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Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Berlin 99101006026001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101006026001

Leistungsbezeichnung

Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Leistungsbezeichnung II

Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sterbefall auf deutschen Seeschiffen (Schlagwort), Tod auf See (Schlagwort), Tod auf Schiff (Schlagwort), Sterbefall auf See (Schlagwort), Sterbefall auf Schiff (Schlagwort), Tod eines Seemannes (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Den Tod einer Person während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.

Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat, und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.

Erforderliche Unterlagen

  • Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige des Todes
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Voraussetzungen

  • Sterbefall auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt
  • Anzeigeverpflichtung
    Der Tod muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
    Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Kosten

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden