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Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren

Berlin 99015004037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015004037000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Neufeststellungsantrag (Schlagwort), Feststellungsverfahren (Schlagwort), behindert (Schlagwort), schwerbehindert (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Nachteilsausgleiche (Schlagwort), Feststellung (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), Merkzeichen (Behinderung) (Schlagwort), Grad der Behinderung (Schlagwort), Schwerbehindertenantrag (Schlagwort), Auslandsbescheinigung (Schlagwort), Antrag auf Schwerbehinderung (Schlagwort), Behindertenausweis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie sind durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt. Dann können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
Mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt beginnt das Feststellungsverfahren.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die versorgungsärztliche Bewertung erfolgt, wenn die medizinischen Unterlagen vorliegen. Das Feststellungsverfahren endet in der Regel mit dem Bescheid.
Sie können sich zum Feststellungsverfahren beraten lassen. Sie erhalten Auskunft zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages. Dazu gehört auch das Widerspruchsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
    • Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes/Aufenthaltstitels sein.
    • Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten, benötigen eine Arbeitsbescheinigung ihres aktuellen Arbeitgebers.
  • In Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen
    Die medizinischen Unterlagen sollten nicht älter als 3 Jahre sein. Bitte nur Kopien einreichen. Röntgenbilder können nicht angenommen werden, nur der dazugehörige Befund.

Voraussetzungen

  • Funktionseinschränkungen in Folge einer Erkrankung
    Die Folgen einer Erkrankung beeinträchtigen Ihr Leben schon länger als 6 Monate. Diese Beeinträchtigungen können als Behinderung anerkannt werden.
  • Mitwirkung
    Das Versorgungsamt kann Ihren Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht bearbeiten, wenn Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand vorliegen. Dafür wird Ihre Mithilfe (Mitwirkung) benötigt. Informieren Sie das Versorgungsamt zu allen Tatsachen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Schwerbehindertenrecht wichtig sind. Haben Sie dazu Unterlagen oder Nachweise, stellen Sie diese dem Versorgungsamt als Kopie zur Verfügung.
    Wichtig ist Ihre Mitwirkung auch bei Fristen (Terminen). Wenn das Versorgungsamt Sie bis zu einer bestimmten Frist aufgefordert hat zu antworten, Sie jedoch den Termin nicht einhalten können, beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung. Begründen Sie Ihren Antrag schriftlich. Sonst kann Ihr Anliegen wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

5-6 Monate

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden