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Sterbefall im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Berlin 99101006026002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101006026002

Leistungsbezeichnung

Sterbefall im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sterbefall im Ausland - Erstbeurkundung / Erstregistrierung für deutsche Staatsangehörige ohne Inlandswohnsitz (jemals) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sterbefall (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), Tod (Schlagwort), Urlaub (Schlagwort), Reise (Schlagwort), Erstbeurkundung (Schlagwort), Erstregistrierung (Schlagwort), Nachbeurkundung (Schlagwort), sterben (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erstbeurkundung / Erstregistrierung eines Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland ohne Inlandswohnsitz des Verstorbenen und gegebenenfalls ohne (auch frühreren) Inlandswohnsitz des Antragstellers auf Antrag. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beurkundung eines Auslandssterbefalles im Sterberegister (§ 36 PStG)
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde der verstorbenen Person
  • gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
  • Wohnsitz im Ausland
    Weder war die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes im Inland wohnhaft gewesen noch ist die antragstellende Person jemals im Inland wohnhaft gewesen.
  • Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin / Lebenspartner.
    Antragsberechtigt sind außerdem jede andere Person die ein rechtliches Interesse geltend machen kann sowie die deutschen Auslandsvertretungen, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
  • Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen.
    Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Kosten

  • 40,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung
  • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
Urkunden
  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Sterberegister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden