Kraftfahrzeugkennzeichen - Rotes Kennzeichen beantragen
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Begriffe im Kontext
Prüfungsfahrten (Schlagwort), Probefahrten (Schlagwort), Überführungsfahrten (Schlagwort), Händlerkennzeichen (Schlagwort), 06er Kennzeichen (Schlagwort), Rotes Kennzeichen (Schlagwort), Kraftfahrzeugkennzeichen (Schlagwort), Rote Kennzeichen (Schlagwort), rot (Schlagwort), Nummernschild (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Rote Kennzeichen für Hersteller, Teilehersteller, Händler und Werkstätten (B - 06......).
Rote Dauerkennzeichen können für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung von Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeughändlern und Kraftfahrzeugwerkstätten beantragt werden.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (jedoch nur innerhalb Deutschlands).
Rote Dauerkennzeichen können für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung von Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeughändlern und Kraftfahrzeugwerkstätten beantragt werden.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (jedoch nur innerhalb Deutschlands).
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - Führungszeugnis der Belegart „O“ (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auszug aus dem Handelsregister (Original oder beglaubigte Kopie)
- Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweis über mindestens zwei Stellplätze
z. B. Miet- oder Pachtvertrag
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 51,00 EUR.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.