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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Berlin 99107015000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107015000000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Leistungsbezeichnung II

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wohnraumverlust (Schlagwort), Wohnungsverlust (Schlagwort), Krisensituation (Schlagwort), Haftentlassene (Schlagwort), Obdachlosigkeit (Schlagwort), Haft (Schlagwort), Schulden (Schlagwort), Entlassung (Schlagwort), Schulden (Schlagwort), Sozialhilfe (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:
  • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit (unter "Weiterführende Informationen")
  • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
  • Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
  • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
  • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.
Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
    Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen,
    • deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und
    • die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
  • Besondere Lebensverhältnisse können sein:
    • fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
    • gewaltgeprägte Lebensumstände,
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
    • vergleichbare nachteilige Umstände.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden