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Todeserklärungen - Nachweis oder beglaubigte Abschrift beantragen

Berlin 99046045251000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046045251000

Leistungsbezeichnung

Todeserklärungen - Nachweis oder beglaubigte Abschrift beantragen

Leistungsbezeichnung II

Todeserklärungen - Nachweis oder beglaubigte Abschrift beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Totenschein (Schlagwort), verstorben (Schlagwort), Todeszeit (Schlagwort), Todeserklärung (Schlagwort), Todeserklärung (Schlagwort), für Tod erklärt (Schlagwort), sterben (Schlagwort), Sterbefall (Schlagwort), beglaubigte Abschriften (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden ist, dürfte eine Eintragung in dem von 1938 bis 2008 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen bestehen oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte vorliegen.

Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.

Es können aus diesen Unterlagen Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften (Ablichtungen) ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Nachweises über eine Todeserklärung oder beglaubigte Abschrift
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, per Fax oder persönlich vor Ort. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses

Voraussetzungen

  • Aufnahme eines Beschlusses in die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen
  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Kosten

  • 12,00 Euro: Nachweis über die Todeserklärungen
  • 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig bestellte Nachweis

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden