Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen beantragen

Berlin 99015018148004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015018148004

Leistungsbezeichnung

Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehinderung - Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Begleitende Hilfe (Schlagwort), Arbeitsleben (Schlagwort), Arbeitsplatz (Schlagwort), technische Arbeitshilfe (Schlagwort), Fortbildung (Schlagwort), Hilfsmittel (Schlagwort), Arbeitsassistenz (Schlagwort), Assistenz (Schlagwort), Existenzgründung (Schlagwort), Beratung (Schlagwort), Begleitung (Schlagwort), Technische Beratung (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Handycap (Schlagwort), Integration (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Durchführung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist eine der Hauptaufgaben des Integrationsamtes. In Berlin heißt das Integrationsamt seit dem 01.11.2021 Inklusionsamt. Die Begleitende Hilfe soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen:
  • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
  • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können
  • und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfasst:

  • Technische Arbeitshilfen,
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
  • Leistungen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit,
  • Wohnungshilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht,
  • Leistungen zur Erhaltung der Arbeitskraft,
  • Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen,
  • Unterstützte Beschäftigung sowie eine notwendige Arbeitsassistenz

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitnehmer/innen
    (unter "Formulare")
    Begründung des Bedarfes erforderlich
  • Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes
    Im Besitz des Arbeitnehmers
  • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
    Im Besitz des Arbeitnehmers
  • Schwerbehindertenausweis
    Im Besitz des Arbeitnehmers

Voraussetzungen

  • Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
    Es muss vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 zuerkannt worden sein.
  • Gleichstellung
    Bei einem Grad der Behinderung von 30 bzw. 40 muss die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit erteilt worden sein.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden