Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Einsicht gewähren
Inhalt
Begriffe im Kontext
Steuerkarte (Schlagwort), Hochzeit (Schlagwort), Kinderfreibetrag (Schlagwort), Familienstand (Schlagwort), Einkommensteuer (Schlagwort), Steuerauskunft (Schlagwort), Elstam (Schlagwort), Steuerklasse (Schlagwort), Kinderfreibeträge (Schlagwort), Lohnsteuerkarte (Schlagwort), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wie kann ich mich über meine gespeicherten ELStAM-Daten informieren?
Alle Änderungen Ihrer ELStAM sind aus Ihrer Entgeltabrechnung ersichtlich.
Auskünfte zu Ihren ELStAM erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder durch Einsichtnahme in "Mein ELSTER".
Neben den gespeicherten Merkmalen für den Lohnsteuerabzug können Sie dort auch Auskunft über die in den letzten 24 Monaten erfolgten Abrufe durch Arbeitgeber erhalten.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollten Sie den Antrag auf Auskunft über die eigenen ELStAM bei Ihrem Finanzamt möglichst schriftlich stellen.
Alle Änderungen Ihrer ELStAM sind aus Ihrer Entgeltabrechnung ersichtlich.
Auskünfte zu Ihren ELStAM erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder durch Einsichtnahme in "Mein ELSTER".
Neben den gespeicherten Merkmalen für den Lohnsteuerabzug können Sie dort auch Auskunft über die in den letzten 24 Monaten erfolgten Abrufe durch Arbeitgeber erhalten.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollten Sie den Antrag auf Auskunft über die eigenen ELStAM bei Ihrem Finanzamt möglichst schriftlich stellen.
- Antrag auf Korrektur der ELStAM
Falls die gespeicherten Angaben unrichtig sind, ist der ausgefüllte Vordruck erforderlich. - Ggf. Vollmacht des Ehegatten
Soll neben der eigenen Auskunft auch die für den Ehegatten erfolgen, muss dessen schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.