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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung

Berlin 99102036011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung

Leistungsbezeichnung II

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Lohnsteuerkarte ersetzen (Schlagwort), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Scheidung (Schlagwort), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte (Schlagwort), Lohnsteuerkarte (Schlagwort), Zweite Lohnsteuerkarte (Schlagwort), Ersatzlohnsteuerkarte (Schlagwort), Lohnsteuerkarte ändern (Schlagwort), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Heirat (Schlagwort), Steuer (Schlagwort), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Schlagwort), Steuerklasse (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.

Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
  • Eintragung von Kinderfreibeträgen
  • Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
  • Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
  • Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden (Steuerklasse II)
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor

Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.

Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
    Die entsprechenden Formulare folgen unten.
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
    (bei persönlicher Vorsprache)
  • Ggf. Vollmacht des Ehegatten
    Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt.
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Voraussetzungen

  • Fristen
    Änderungen der ELStAM können beantragt werden
    • ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
    • bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr

Kosten

Gebührenfrei

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden