Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Lohnsteuerkarte ersetzen (Schlagwort), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Scheidung (Schlagwort), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte (Schlagwort), Lohnsteuerkarte (Schlagwort), Zweite Lohnsteuerkarte (Schlagwort), Ersatzlohnsteuerkarte (Schlagwort), Lohnsteuerkarte ändern (Schlagwort), Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte sowie Lohnsteuerklassenwechsel bei Heirat (Schlagwort), Steuer (Schlagwort), Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (Schlagwort), Steuerklasse (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
In den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, wie Steuerklasse und Freibeträge, gespeichert.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
Für die Änderung folgender Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Finanzämter zuständig:
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Eintragung von Freibeträgen für behinderte Menschen
- Eintragung von Freibeträgen für erhöhte Werbungskosten
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Steuerklassenänderungen, z. B.
• nach Eheschließung (Änderung der Steuerklasse auf III/V oder auf IV/IV mit Faktor)
• nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Wiederaufnahme der
ehelichen Gemeinschaft/Lebenspartnerschaft (Steuerklasse I)
• Steuerklassenwechsel zwischen III/V, IV /IV und IV/IV mit Faktor
Änderungen der Freibeträge für das laufende Kalenderjahr werden im Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt.
Für Änderung von Melde- oder standesamtlichen Daten wenden Sie sich bitte an Ihr Bezirksamt.
- Ausgefülltes Antragsformular
Die entsprechenden Formulare folgen unten. - Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
(bei persönlicher Vorsprache) - Ggf. Vollmacht des Ehegatten
Sofern einer der Ehegatten für die Eheleute Eintragungen beantragt, wird eine Vollmacht des anderen Ehegatten benötigt. - Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
- Fristen
Änderungen der ELStAM können beantragt werden
• ab dem 1. Oktober - für das folgende Kalenderjahr
• bis zum 30. November - für das laufende Kalenderjahr