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Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide

Berlin 99012042130000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012042130000

Leistungsbezeichnung

Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide

Leistungsbezeichnung II

Erhaltungsverordnungen - städtebauliche Rechtsverordnungen - Bescheide

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erhaltung baulicher Anlagen (Schlagwort), Bescheide nach städtebaulichen Rechtsverordnungen (Schlagwort), Wohnbevölkerung (Schlagwort), Rückbau (Schlagwort), städtebauliche Umstrukturierung (Schlagwort), Bescheide nach Erhaltungssatzung (Schlagwort), Bebauungsplan (Schlagwort), Erhaltung der städtebaulichen Eigenart (Schlagwort), planungsrechtlichen Bescheid (Schlagwort), Genehmigung nach Erhaltungsverordnung (Schlagwort), Baugenehmigung (Schlagwort), Genehmigung von Rückbau (Schlagwort), Änderung (Schlagwort), Nutzungsänderung oder Errichtung (Schlagwort), baulicher Anlagen in Gebieten gem. Erhaltungsverordnung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit dem Instrument der Erhaltungsverordnung ist beabsichtigt, die städtebauliche Eigenart eines Gebietes mit seinen charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen zu bewahren.
Bebaute Gebiete, aber auch Einzelgebäude weisen gemäß dem Baugesetzbuch eine städtebauliche Eigenart auf, wenn sie das Ortsbild oder die Stadtgestalt entscheidend prägen.

Durch die Erhaltungsverordnung wird ein gemeindlicher Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen begründet.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Baugrundstück
    Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Vorhabens mit Lageplan, Farb- und Fassadenkonzept
  • Plan der Außenanlagen
  • Unterlagen nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt

Voraussetzungen

  • Erhaltungsverordnung für das Gebiet ist rechtsverbindlich.

Kosten

Gebührenfrei

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

  • Bescheid im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Bauordnung für Berlin - BauOBln.
  • Bei sonstigen verfahrensfreien Vorhaben bestehen keine Fristen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • formloser Antrag 2-fach